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Unser Angebot richtet sich nur an Gewerbe, Vereine, Behörden und Einrichtungen.

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Anbieter, Geltungsbereich und Schriftform

1.1
Gastro-Inn GmbH, Bernhard-Letterhaus-Str. 1A, D - 50374 Erftstadt (nachfolgend: 'Verkäufer'), stellt Unternehmern (u.a. gewerbliche Betriebe, Behörden, sowie kirchliche und soziale Einrichtungen) im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bzw. gemäß analoger Europäischer Richtlinien (nachfolgend: 'Käufer') die Möglichkeit zur Verfügung, Waren aller Art des Gastronomie- und Hotelbedarfes (nachfolgend: 'Ware') über die Webseite 'www.Gastro-Inn.de' zu kaufen.

1.2
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: 'AGB') gelten für alle Bestellungen, die Käufer über die Webseite des Verkäufers tätigen. Diese AGB können jederzeit auf der Webseite unter 'AGB' aufgerufen, gelesen und mit Hilfe eines Internetbrowsers ausgedruckt oder auch auf dem Computer gespeichert werden.

1.3
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit allerdings der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Abweichende AGB des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

1.4
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.


2. Angebote, Vertragsabschlüsse, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt

2.1
Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Käufers stellt sein Angebot auf Kaufvertragsschluss an den Verkäufer dar. Der Käufer erhält auf seine Bestellung hin eine elektronische Eingangsbestätigung des Verkäufers. Vertragsannahmeerklärungen übermittelt der Verkäufer dem Käufer separat per elektronischer Auftragsbestätigung oder indem er durch die Auslieferung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen nach Bestelleingang den Vertrag annimmt. Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Auslieferung enthaltene Waren, sofern zuvor keine Versandbestätigung verschickt wurde und der Kaufvertrag deswegen erst mit der Anlieferung der Ware beim Kunden zustande kommt.

2.2
Abbildungen und Angaben in Werbeunterlagen (u.a. Kataloge, Flyer, Newsletter etc.) und sonstige Darstellungen sind unverbindlich.

2.3
Der Webshop steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert, der Käufer kann diesen nach der Bestellung nicht mehr einsehen, allerdings enthält die Auftrags- bzw. Versandbestätigung alle Details des Vertrages.


3.  Preise, Zahlung, Vorfälligkeit, Rücktrittsrecht, Verzug, Rücknahme, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Widerklage

3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung sowie ab Lager (bei Lagerware) oder ab Werk (des Herstellers) in Euro, einschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Anfallende Nebenkosten wie Versand- bzw. Frachtkosten, Versicherung, Steuern, Zölle, Abgaben und andere Nebenkosten werden ebenfalls mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer beaufschlagt und an den Käufer weitergereicht.

3.2
Im Falle vereinbarter Anlieferung erfolgt Lieferung frei Bordsteinkante bei der vereinbarten Abladestelle. In diesem Fall ist der Käufer zwecks Sicherstellung einer reibungslosen Entladung verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät rechtzeitig auf seine Kosten zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann.  Ferner wird vorausgesetzt, dass die Anlieferung zu regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, von jeweils 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) erfolgen kann. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. Ruhetag oder abweichende Geschäftszeiten), so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer umgehend schriftlich im Rahmen seiner Bestellung zu informieren.

3.3
Unüblicher Mehraufwand bei der Auftragsabwicklung (z.B. vergebliche Anlieferungsversuche, Zwischenlagerung wegen Terminverschiebung, erschwerte Bedingungen bei der Anlieferung, Änderung von Auftragspapieren aufgrund z.B. nachträglicher Änderung von Adressdaten usw.) geht nur dann zu Lasten des Verkäufers, wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Verkäufer behält sich vor, nicht vereinbarten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

3.4
Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisauszeichnung im Webshop. Treten zwischen Bestellung des Käufers und Lieferung durch den Verkäufer etwaige Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.5
Die Zahlung kann ausschließlich über die im Bestellvorgang auf der Webseite angezeigten Zahlungsmethoden (z.B. Vorkasse per Banküberweisung, PayPal Plus, Kreditkarte über UNZER, Sofortüberweisung über KLARNA oder Rechnungskauf FlexiPay über UNZER) erfolgen. Eine Lieferung gegen Rechnung gilt nur dann als vereinbart, wenn der Verkäufer dies in der Auftragsbestätigung mittels einer entsprechenden abgeänderten Zahlungsbedingung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Eine ergänzende Information zu den einzelnen Zahlungsarten ist unter:  https://www.gastro-inn.de/zahlung/  zu finden.

3.6
Bei der Zahlungsart „Rechnungskauf FlexiPay“ ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (14 Tage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an das externe Zahlungsinstitut UNZER ( https://www.unzer.com/de/ ) fällig. Die Zahlungsart Rechnungskauf FlexiPay besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die UNZER voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit UNZER, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an UNZER mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über UNZER zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung) oder bei Reklamationen (z.B. Falschlieferung, Fehlmengen, Beschädigungen). Bitte beachten Sie, dass Teil- / Retouren bei der Zahlungsart "Rechnungskauf FlexiPay" leider nicht möglich sind, d.h. gänzlich ausgeschlossen sind! Sollte die Zahlung per Rechnungskauf FlexiPay nicht möglich sein, so kann der Verkäufer nachträglich leider keine manuellen Änderungen vornehmen. Der Käufer wird gebeten, in diesem Fall eine alternative Zahlungsmethode zu wählen.

3.7
Die Abrechnung der Webseite via Kreditkarte erfolgt durch: HUELLEMANN & STRAUSS ONLINESERVICES S.à r.l., 1, Place du Marché, L-6755 Grevenmacher, R.C.S. Luxembourg B 144133, E-Mail: info @ hso-services.com, Geschäftsführer: Dipl. Vw. Mirko Hüllemann, Heiko Strauß.

3.8
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen fällig. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so sind, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen sowie vom Vertrag zurückzutreten.

3.9
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, wenn nicht eine Nachfristsetzung nach dem Gesetz entbehrlich ist, die Ware nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zurückzunehmen.

3.10
Es besteht kein allgemeines Rückgabe- und/ oder Umtauschrecht (z.B. wegen Falschbestellung oder bei Nichtgefallen), da es sich um einen Kaufvertragsschluss zwischen Unternehmern (B2B) handelt.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass erst Recht eine Rückgabe- und/ oder Umtauschmöglichkeit von nach Kundenspezifikation gefertigter Ware (u.a. dekoriertes Porzellan jedweder Art, Sonderanfertigungen, Ein-/ Bestickung, Gravuren/ Laserätzungen/ Stempelungen, Logos/ Vignetten/ Dekore, Eich-/ Füllstriche und Einfüllhilfen), benutzter Waren ausgeschlossen ist, sowie Reklamationen, die auf fehlerhafte Bedienung sowie mangelnder Pflege und Wartung zurückzuführen sind. Bei Rücksendung von verschmutzten Waren und/ oder Waren ohne Originalverpackung, behält sich der Verkäufer vor, den anfallenden Reinigungs- und Verpackungsaufwand in Rechnung zu stellen oder die Rücknahme abzulehnen.

Lässt ausnahmsweise aufgrund besonderer Vereinbarung der Verkäufer Retouren aus Kulanz zu, gilt Folgendes: Der Käufer hat den Verkäufer innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferdatum über seinen Rückgabewunsch zu informieren. Der Verkäufer prüft den Rückgabewunsch des Käufers (z.B. wegen Falschbestellung oder bei Nichtgefallen). Der Verkäufer teilt dem Käufer sodann umgehend die Rückgabemöglichkeiten sowie die Rückgabemodalitäten mit. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Versendung und der Rücksendung der Ware sowie eine ggf. zu erhebende Bearbeitungsgebühr. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bitte beachten Sie, dass Teil- / Retouren bei der Zahlungsart "Rechnungskauf FlexiPay" leider nicht möglich sind, d.h. gänzlich ausgeschlossen sind!

3.11
Gegen Forderungen des Verkäufers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.


4. Leistungsfreiheit, Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden

4.1
Die aktuelle Lieferzeit der gewünschten Produkte wird auf den jeweiligen Produktseiten in unserem Webshop angegeben und bezeichnet den Zeitraum zwischen der Bestellung und dem Eintreffen der Ware beim Käufer. Werden mehr als ein Artikel bestellt, können unterschiedliche Lieferzeiten bestehen. In diesem Fall gilt die längere Lieferzeit für alle Artikel als vereinbart, wenn der Käufer ab Erhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers nicht unverzüglich dieser längeren Lieferfrist in Textform widerspricht. Im Falle des Widerspruchs entstehende Mehrkosten der Versendung trägt dann der Käufer.

4.2
Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung des Verkäufers bleibt vorbehalten.

4.3
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.4
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von dem Verkäufer verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht vom Verkäufer zu vertretender Betriebsstörungen, Maßnahmen von Behörden, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Krieg, Epidemien/ Pandemien, Bahnsperren und dergleichen, hat der Verkäufer soweit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten. Kann der Verkäufer in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht in diesem Fall ein Lieferhindernis über die angemessene verlängerte Lieferfrist hinaus, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.5
Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht. Erklärt er sich nicht, so ist der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.

4.6
Gerät der Verkäufer in Verzug, so gilt folgendes:

4.6.1
Liegt ein schriftlich vereinbartes Fixgeschäft vor oder kann der Käufer geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages entfallen ist oder beruht der Verzug auf einer von dem Verkäufer, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, so haftet der Verkäufer für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist seine Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.6.2
Hat der Verkäufer, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen i.S.v. Ziffer 4.6.1 vor, so ist die Haftung des Verkäufers für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.6.3
Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hierdurch unberührt.

5. Gefahrübergang

5.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung bei Lagerware 'ab Lager' des Verkäufers oder in allen anderen Fällen 'ab Werk' des Herstellers vereinbart.

5.2
Der Verkäufer versendet stets auf Gefahr des Käufers; auch bei fracht- bzw. versandkostenfreier Lieferung oder wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Lager des Verkäufers oder das Werk des Herstellers der Ware verlassen hat.

5.3
Versandweg, Versandart und Versandmittel sind - unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr - für billigsten Transport dem Verkäufer überlassen.
 

6. Transportschäden, Fehlmengen

6.1
Trotz sorgfältiger Verpackung können Transportschäden bei allen Versandarten auftreten. Wenn aber der Besteller kein Verbraucher ist und aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes hervorgeht, trägt nach § 447 BGB der Käufer das Risiko einer Beschädigung, sobald die Ware vom Verkäufer dem Transportunternehmen anvertraut wurde, vgl. § 5 dieser AGB. Wurde auf der Auftragsbestätigung ausnahmsweise das Transportrisiko vom Verkäufer übernommen, so gilt für die Schadensabwicklung: Dem Verkäufer steht im Falle eines nachweisbaren Transportschadens es frei,

  • nach seiner Wahl und dem vom Verkäufer frei zu definierenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Ersatz zu liefern oder
  • eine Gutschrift für nachweislich beschädigte Ware zu erteilen oder
  • unter Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche des Verkäufers gegenüber dem Transporteur den Käufer zur weiteren Schadensabwicklung auf den Transporteur zu verweisen.

Damit zwischen Verkäufer und dem Käufer im Falle eines Transportschadens eine zufrieden stellende Lösung gelingt, bittet der Verkäufer, in jedem Falle die nachstehenden

Richtlinien bei auftretenden Transportschäden

einzuhalten - bei Nichteinhaltung muss sich der Verkäufer die Berechnung etwa zusätzlich entstehender Kosten vorbehalten:

6.1.1
Bei Beschädigungen, die bereits äußerlich sichtbar sind, darf der Empfang nicht ohne entsprechenden Hinweis auf dem Frachtbrief quittiert werden. Andernfalls hat der Käufer die Annahme der Sendung zu verweigern.

6.1.2
Ist die Verpackung unbeschädigt, so ist der Käufer dennoch dazu verpflichtet, binnen 24 - 48 Stunden nach Übernahme der Sendung, eine vollständige Wareneingangsprüfung durchzuführen und dem Verkäufer die festgestellten Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen; mit entsprechenden Zusatzinformationen sowie geeignetem Nachweis (z.B. Bildmaterial).

6.2
Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadensfalls benötigt der Verkäufer vom Käufer:

a.) eine schriftliche Schadensmeldung und gegebenenfalls den Original-Frachtbrief der Spedition.

b.) eine Tatbestandsaufnahme der Spedition.

c.) eine Abtretungserklärung (diese befindet sich bereits vorgedruckt auf der Rückseite des Original-Frachtbriefes und braucht nur noch mit Datum und Unterschrift versehen werden). Die Abtretungserklärung bringt für den Käufer keinerlei Verbindlichkeiten mit sich. Im Schadensfall erhält der Käufer kurzfristig Bescheid, wie die Angelegenheit erledigt wird.

6.3
Der Kaufer ist ebenso verpflichtet, binnen 24 - 48 Stunden nach Übernahme der Sendung, eine vollständige Wareneingangsprüfung durchzuführen, um etwaige Fehlmengen festzustellen und dem Verkäufer die festgestellten Fehlmengen in der Lieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen; mit entsprechenden Zusatzinformationen (z.B. Kopie des Lieferscheines) und geeignetem Nachweis (z.B. Bildmaterial).


7. Sicherungsrechte

7.1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn sich der Verkäufer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

7.2
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

7.3
Befindet sich der Käufer dem Verkäufer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.        

7.4
Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer (bzw. bei UNZER). Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

7.5
Der Käufer ist nicht zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware nach Ziffer 7.1 im normalen Geschäftsverkehr nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.


8. Gewährleistung, Toleranzen, Mangelfeststellung, Mängelansprüche, Reparaturen elektrischer Geräte, Falschlieferung, Verjährung

8.1
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 

8.2
Generell bestehen herstellerabhängig gewisse Materialstärke- und Ausführungstoleranzen auch innerhalb ein und derselben Charge auf die wir keinen Einfluss haben, so dass Artikel hinsichtlich Durchmesser/ Breite/ Länge/ Höhe sowie Inhalt/ Volumen etc. gegenüber den Katalogangaben variieren können. Mängelansprüche sind daher bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit, z.B. unerheblichen Abweichungen in den vorbezeichneten  Eigenschaften, also Farbe, Maßen und/oder Qualität oder Leistungsmerkmalen der Produkte ausgeschlossen. Als unerheblich im vorstehenden Sinne gelten dabei Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit von bis zu ± 10 %. Dies gilt hinsichtlich Inhalt / Volumen nicht für den Füllstrich geeichter Schankgefäße nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen. Hierbei gilt in Deutschland der Füllstrich als maßgebliche Kennzeichnung des Inhalts von Schankgefäßen und in Österreich gilt eine zulässige Abweichung bei Schankgefäßen mit einem Nenninhalt von 1 cl bis 5 cl sowie bei Schankgefäßen aus keramischen Werkstoffen ± 5 % des Nenninhaltes, ansonsten ±3 % des Nenninhaltes nach § 3 der österreichischen Schankgefäßverordnung.

8.3
Die Feststellung von Mängeln, für die der Verkäufer Gewähr leisten soll, muss seitens des Käufers unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich erfolgen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.

8.4
Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften (Gewährleistungsfall), so ist der Verkäufer verpflichtet, sie nach seiner Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Weitere Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Eine Gewährleistung ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Ware sich nicht mehr im Zustand der Ablieferung befindet. 

8.5
Eine Nachbesserung durch Reparatur elektrischer Geräte vor Ort beim Käufer ist ausgeschlossen. Zur Ermöglichung der Nachbesserung elektrischer Geräte im Rahmen der Gewährleistungspflichten des Verkäufers hat der Käufer das defekte elektrische Gerät an den Verkäufer oder nach dessen Weisung an einen Dritten, z.B. den Hersteller oder zur Reparatur beauftragten Dritten zu versenden, wobei sich der Verkäufer vorbehält nach Abstimmung mit dem Käufer das defekte elektrische Gerät durch ein vom Verkäufer beauftragtes Unternehmen auch abholen zu lassen. Die Überprüfung elektrischer Geräte auf Mängel und ggf. Reparatur erfolgt auf Veranlassung des Verkäufers beim jeweiligen Hersteller des elektrischen Geräts oder einem vom Verkäufer beauftragten Unternehmen, da der Verkäufer selbst keinen Reparaturbetrieb unterhält. Nicht vom Verkäufer autorisierte Reparaturen elektrischer Geräte durch Dritte führen unmittelbar zum Verfall jeglicher Gewährleistungsansprüche. Der Käufer erhält für jeden Reparaturauftrag, der kein Gewährleistungsfall ist, einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot mit einer in der Regel zweiwöchigen Bindungsfrist, soweit nicht anders auf dem Kostenvoranschlag vermerkt. Nach Ablauf der Bindungsfrist behält sich der Verkäufer vor, das Angebot neu zu kalkulieren. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ebenso wie im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlags wird dem Käufer das Gerät unrepariert und demontiert wieder zurückgeliefert oder auf Wunsch des Käufers entsorgt. Etwaige Kosten für den Transport des jeweiligen elektrischen Geräts, soweit es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, ebenso wie die Kosten für ein abgelehntes Reparaturangebot und die Entsorgung trägt der Käufer. Für die im Rahmen der Reparatur durchgeführten Leistungen leistet der Verkäufer Gewähr für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferannahme.

8.6
Wird eine andere als die bestellte Ware (Falschlieferung) oder zu wenig geliefert, hat der Käufer umgehend mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und diesem per Telefax mit den entsprechenden Vermerken auf dem Lieferschein über die Falschlieferung bzw. Fehlmenge zu informieren. Der Verkäufer wird den Käufer umgehend über notwendige Details der Ersatzlieferung bzw. Nachlieferung sowie der Abholung der Falschlieferung benachrichtigen. Zur Abholung der Ware sollte diese in der Originalverpackung (ggf. mit Umverpackung) für den Paketdienst/ Spedition versandfähig bereitgehalten werden.

8.7
Nur im Falle des Fehlschlags der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (insbesondere wegen Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ein mehrere Leistungsgegenstände umfassender Vertrag kann wegen Mangelhaftigkeit eines der Leistungsgegenstände nur dann gekündigt werden, wenn die Leistungsgegenstände als zusammengehörig überlassen wurden und der Mangel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Leistungsgegenstände in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt.

8.8
Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware.


9. Haftung

9.1
Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen. Für Schäden des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht werden.

9.2
Soweit der Verkäufer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verkäufer nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte. Die Haftung des Verkäufers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3
Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

9.4
Beruht ein Mangel auf Verschulden des Verkäufers, kann der Käufer nur unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1
Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.


11. Bildschirmdarstellung

11.1
Die Bilder, die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind lediglich Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach verwendetem Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist daher die Beschreibung des jeweiligen Artikels.

12. Verhaltenskodex

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
Trusted Shops Qualitätskriterien: http://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
 

13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, abweichende Regelungen bei internationalen Verträgen, Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission, Schlussbestimmungen

13.1
Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht).

13.2
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.

13.3
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erftstadt. Der Verkäufer behält sich vor, auch am Sitz des Käufers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

13.4
Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so gelten folgende Regelungen:

13.4.1
Der Verkäufer haftet nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der gelieferten Sache nach den Vorschriften des Empfängerlandes. Der Verkäufer haftet ebenso nicht für die dort anfallenden Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Gebühren.

13.4.2
Der Verkäufer haftet nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.

13.5
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 

13.6
Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.7
Sollte einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


Stand: September 2023

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